Unter der sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) versteht man gemeinhin die ausdrückliche Bereitschaft von Firmen aller Größenordnungen, soziale und ethische Fragen sowohl auf interner wie auch auf externer Ebene im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten effizient anzugehen.
In der Vergangenheit definierte die Europäische Union die soziale Verantwortung von Unternehmen als eine freiwillige Maßnahme, d. h. als die Einbeziehung sozialer und ökologischer Belange in ihre Geschäftstätigkeit und in ihre Beziehungen zu Stakeholdern. Doch seit gut einem Jahrzehnt hat die EU dieses Konzept ständig erweitert und dabei das Gewicht eines subjektiven Ansatzes verringert, und zwar zugunsten einer stärkeren Beachtung der von internationalen Organisationen wie OECD, UN und ILO geförderten Grundsätze. Es handelt sich hierbei um ein innovatives und viel diskutiertes Konzept, zu dem auch das Europäische Parlament vor kurzem einen Standpunkt angenommen hat, der Menschenrechte und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung integriert.
Nach dieser Vision müssen Unternehmen die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt (z.B. Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung und Verlust der Artenvielfalt) identifizieren und sie gegebenenfalls verhindern, beenden oder abmildern. Sie müssen fernerhin auch die Auswirkungen ihrer Partner über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg überwachen und bewerten. Und hierzu gehören nicht nur die Zulieferer, sondern auch der Verkauf, der Vertrieb, der Transport, die Lagerung, die Abfallwirtschaft und weitere Bereiche.
Die neuen Vorschriften gelten für große Unternehmen mit Sitz in der EU (mehr als 250 Beschäftigte und ein weltweiter Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR) und für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR (wenn mindestens 40 Mio. EUR davon in der EU erwirtschaftet wurden). Doch werden auch mittlere und kleine Unternehmen betroffen sein. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind zuständig für die Überwachung spezifischer Ziele und für die Implementation von Sanktionsmechanismen für jene Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten.
Wir stehen an einem Wendepunkt in den Überlegungen über die Rolle von Unternehmen in der Gesellschaft, ihr Verhältnis zu den Menschen, ihren Rechten und dem Schutz der Umwelt. Und damit auch darüber, wie gesunde Unternehmen durch Regeln des fairen Handelsrechts unterstützt bzw. Unternehmen ausgeschlossen werden können, die Umweltschäden und Ausbeutung zu ihrem Einkommensmodell gemacht haben.
Für weitere Informationen über das Projekt von Domus Line zur nachhaltigen Entwicklung besuchen Sie bitte: roots.domusline.com