Technische Änderungen am System der UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessment)

21/07/22

Am 20. Juni 2022 kündigte die Regierung von Großbritannien eine Reihe von Änderungen an, um die Anwendung der neuen Konformitätskennzeichen für die meisten in England, Schottland und Wales in Verkehr gebrachten Produkte zu vereinfachen.

Die Kennzeichnung UK Conformity Assessed (UKCAist eine obligatorische Kennzeichnung Reihe von Produkten, darunter auch Leuchtkörper, zum Nachweis ihrer Übereinstimmung mit den britischen Rechtsvorschriften. Die Unternehmen haben bis zum 1. Januar 2023 Zeit, die UKCA-Kennzeichnung zu verwenden, die die CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich ersetzt.

 

Es wurden im Wesentlichen vier Änderungen vorgenommen.

Kostensenkung für neue Prüfungen für die UKCA-Zertifizierung

Die Hersteller dürfen die bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossenen Konformitätsbewertungstätigkeiten für die CE-Kennzeichnung als Grundlage für die Anwendung der UKCA-Kennzeichnung verwenden. Dies wird die unmittelbaren Kosten für die Hersteller verringern und gilt bis zum Auslaufen des Zertifikats oder für fünf Jahre (31. Dezember 2027), je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Dadurch werden der doppelte Aufwand und die Kosten für die Unternehmen und folglich auch für die Verbraucher verringert.  

Keine Notwendigkeit, bestehende Bestände zu prüfen

Produkte mit CE-Kennzeichnung, die bereits eingeführt wurden, müssen nicht erneut geprüft werden, da diese Produkte als bereits in Verkehr gebracht gelten. Damit wird vermieden, dass die Unternehmen bestehende Bestände umetikettieren müssen.  

Ersatzteile sind weiterhin erlaubt

Produkte, die für die Reparatur, den Ersatz oder die Wartung von bereits auf dem britischen Markt befindlichen Produkten benötigt werden, können dieselben Anforderungen erfüllen, die in Kraft waren, als das ursprüngliche Produkt oder System auf den britischen Markt gebracht wurde. Auf diese Weise können Produkte und Waren, für die Ersatzteile benötigt werden, weiterhin instand gehalten werden.  

Vereinfachte Kennzeichnung und Dokumentation

Die Unternehmen können bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin das UKCA-Kennzeichen anbringen und bei Produkten aus EWR-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum) Angaben zum Importeur auf Begleitpapieren oder Etiketten machen. Dies ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte zu einem passenden und günstigen Zeitpunkt den Änderungen der Kennzeichnung anzupassen. 


Domus Line hat das Kennzeichnungsverfahren bereits umgesetzt und alle Produkte, die dieser speziellen Regelung unterliegen, in Übereinstimmung mit den staatlichen Vorschriften, einschließlich der soeben angekündigten, gekennzeichnet.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung „Konformität und Zertifizierung“ compliance@domusline.com