REACH und Domus Line

REACH _ Domus Line und die europäische Chemikalienverordnung.

REACH, Akronym für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (d. h. Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien), ist eine Verordnung der Europäischen Union und seit Juni 2007 in Kraft.

Die REACH-Verordnung wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von chemischen Stoffen ausgehen können, zu erhöhen. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern.

REACH sgilt für alle chemischen Stoffe, also nicht nur für jene, die bei industriellen Verfahren verwendet werden, sondern auch jene in unserem täglichen Leben, wie z. B. in Reinigungsprodukten, Farben, Kleidung, Möbeln, Elektrogeräten und somit auch in elektrischen Betriebsmitteln.

Die in der Verordnung vorgesehenen Anforderungen entsprechen der von Domus Line hinsichtlich der chemischen Stoffe verfolgten Politik. Die in der REACH Verordnung vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen und Ersetzungen gefährlicher chemischer Stoffe bilden die Grundlage der Handlungsweise von Domus Line.

Die Leitlinien sehen Folgendes vor:

  • die Produkte von Domus Line müssen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher sein;
  • für Mensch und Umwelt potenziell gefährliche chemische Stoffe oder Produkte dürfen in den Produkten und Produktionsprozessen nicht verwendet oder in reduziertem Maß verwendet werden;
  • alle von Domus Line weltweit vermarkteten Produkte müssen den in der europäischen REACH Verordnung vorgesehenen strengen Auflagen über chemische Produkte entsprechen;
  • nach aktuell verfügbaren Informationen gibt es keine Produkte von Domus Line mit hoch gefährlichen Stoffen SVHC (Substance of Very High Concern), die in der von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (European Chemical Agency) erstellten und ständig aktualisierten Kandidatenliste aufgeführt sind;
  • die einzige Ausnahme sind aufgrund aktueller technologischer Grenzen die in den PVC-Kunststoffen bestimmter Beleuchtungskabel verwendeten Phtalate. Derzeit wird nach alternativen Materialien geforscht, die erst nach Bewertung der mit der Sicherheit der Kabel verbundenen Elemente eingeführt werden können;
  • wenn ein Land strengere Normanforderungen bezüglich Gesundheit, Sicherheit und Umwelt stellt, verpflichtet sich Domus Line, diese auf seine Produkte in allen Märkten anzuwenden;
  • diese Anforderungen müssen ebenfalls von den Zulieferern von Domus Line angewandt werden;
  • falls in einem Produkt der Grenzwert von 0,1 % von in der Liste SVHC aufgeführten Stoffen überschritten wird, muss Domus Line frühzeitig darüber informieren;
  • falls einer dieser Stoffe verwendet wird, wird Domus Line den Namen der Chemikalie wie von der REACH Verordnung gefordert unmittelbar mitteilen und erklären, weshalb dieser Stoff verwendet werden muss.

Weiterführende Informationen zur REACH-Verordnung finden Sie unter:

https://echa.europa.eu/it/regulations/reach

http://reach.mise.gov.it/reach-in-breve

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